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Parken in der Hufengasse

Parken in der Hufengasse in Eupen


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Die Polizeizone Weser-Göhl weist darauf hin, dass der Einbahnverkehr in der Hufengasse in Eupen seit einigen Monaten für den Großteil der Strecke aufgehoben wurde (von der Kreuzung mit dem Rotenbergplatz bis zur Einfahrt zum Parkplatz „Bergstraße“). Die entsprechende Beschilderung wurde aufgestellt und Straßenmarkierungen angebracht.

Seit der Einführung des Verkehrs in beiden Richtungen ist das Parken und Halten in der Hufengasse nur noch rechts im Verhältnis zur Fahrtrichtung gestattet und nicht mehr, wie es seit langen Jahren der Fall war, in beiden Fahrtrichtungen. Da sich noch immer zahlreiche Verkehrsteilnehmer aus Gewohnheit links im Verhältnis zur Fahrtrichtung parken und damit ein Bußgeld in Höhe von 55 € riskieren, möchte die Polizeizone alle Bürgerinnen und Bürger dahingehend sensibilisieren, sich korrekt zu parken.

Durch diese Verkehrsregel möchte man gefährliche Fahrmanöver vermeiden, die dann entstehen, wenn der Fahrer sich wieder in den Verkehr einfädeln möchte, seine Sicht auf die Straße und insbesondere auf den entgegenkommenden Verkehr durch das Parken auf der linken Seite aber stark eingeschränkt ist. Dieser Nachteilt entfällt bei einer Einbahnstraße.

Die gleiche Regel gilt natürlich auf allen Straßen, in denen der Verkehr in beiden Richtungen rollt, mit Ausnahme der Begegnungszonen und der verkehrsberuhigten Bereichen.

Polizeizone Weser-Göhl

Büro für Verkehrssicherheit

4700 EUPEN, Loten 3B

Tel.: 087/76.54.20


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