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„Die Rettungskette in Ostbelgien ist weiter intakt“

„Im Notfall kann der Rettungshubschrauber überall landen,
auch in der Nähe der Krankenhäuser in Eupen und St.Vith“,
erklärten die Verantwortlichen beider Häuser.
Für sie ist die Diskussion um die nicht-konformen
Hubschrauber-Landeplätze eher ein Sturm im Wasserglas.
 | Foto: Valentin Bianchi

Dass die Krankenhäuser in Eupen und St.Vith über keine behördlich genehmigten Hubschrauber-Landeplätze verfügen, hat keine negativen Auswirkungen auf die Versorgung von Notfallpatienten in Ostbelgien. Das haben die Verantwortlichen beider Krankenhäuser jetzt gemeinsam unterstrichen.


Von Arno Colaris

In den vergangenen Tagen war in der Öffentlichkeit der Eindruck entstanden, dass die Krankenhäuser in Eupen und St.Vith wegen der fehlenden Landeplätze nicht mehr von Rettungshubschraubern angeflogen werden können. Dem ist aber nicht so, bekräftigten die geschäftsführende Direktorin der Klinik St. Josef, Ingrid Mertes, ihr neuer Eupener Kollege René Jost und der Eupener Chefarzt Dr. Frédéric Marenne am Dienstagabend bei einem gemeinsamen Pressegespräch in St.Vith.

112-Leitstelle und Notarzt entscheiden über das adäquate Transportmittel.


Geändert habe sich durch eine strengere Handhabung der europäischen Luftfahrtregeln lediglich, dass medizinische Notfallpatienten nur noch in Krankenhäuser geflogen werden dürfen, die über solche anerkannten Landeplätze verfügen. In der Provinz Lüttich erfüllen derzeit nur das Universitätskrankenhaus (CHU) von Sart-Tilman und das Lütticher Citadelle-Krankenhaus (CHR) diese Kriterien. „Das war aber schon immer so, bzw. es war äußerst selten, dass solche Patienten per Hubschrauber in unsere Kliniken gebracht wurden“, so Ingrid Mertes.

Zugleich müsse betont werden, dass der Rettungshubschrauber auch nur ein Glied der Notfallkette sei: „Bei Notrufen entscheidet die 112-Leitstelle in Lüttich, welches Transportmittel zum Einsatz kommt. Das können der Hubschrauber, eine Rettungsambulanz bzw. in vielen Fällen auch beide sein“, erklärt Dr. Frédéric Marenne. „Am Einsatzort selbst ist dann der jeweilige Notarzt verantwortlich. Wenn er vor Ort feststellt, dass der Patient nicht sofort in ein spezialisiertes Krankenhaus geflogen werden muss, wird er – gegebenenfalls in Begleitung eines Notarztes – per Krankenwagen ins Krankenhaus gebracht.“

Während es in der Vergangenheit noch durchaus üblich war, dass ein Patient in eine Klinik geflogen wurde, obwohl keine medizinische Notwendigkeit gegeben war, so hat der Gesetzgeber diese Praxis mittlerweile unterbunden. Mit dieser Regelung könne vermieden werden, dass der Rettungshubschrauber unnötig für Shuttle-Dienste in der Luft sei, „denn nur so kann gewährleistet werden, dass der Rettungshubschrauber maximal für dringende Einsätze zur Verfügung steht“, fügt Ingrid Mertes hinzu. Deshalb sei dann wohl auch der Eindruck in der Bevölkerung entstanden, dass der Rettungshubschrauber seit einiger Zeit weniger häufig in Ostbelgien zum Einsatz komme.

Keinerlei gesetzliche Veränderung ist indes bei dringenden Verlegungen von Patienten von Krankenhaus zu Krankenhaus in Kraft getreten: „Im Notfall kann der Rettungshubschrauber überall landen, ob am Einsatzort oder in der Nähe unserer Krankenhäuser. Wenn also ein Patient aus den Krankenhäusern St.Vith oder Eupen dringlichst in ein spezialisiertes Krankenhaus verlegt werden muss, kann dieser Transport nach wie vor durch einen Rettungshubschrauber übernommen werden.“ Hervorzuheben sei grundsätzlich die sehr gute Zusammenarbeit zwischen den Krankenhäusern und den verschiedenen Rettungsdiensten, ob auf dem Landweg oder Luftrettung.

Und Karl-Heinz Cornely vom deutschsprachigen Unterstützungskomitee des Luftrettungsdienstes CMH in Bra-sur-Lienne versichert ebenfalls, dass sich im Grunde nichts geändert habe. „Die Leute werden immer noch so gut versorgt wie bisher. Daher hoffen wir, dass die Bevölkerung den Rettungshubschrauber weiter finanziell unterstützt.“

In Eupen wird Park Klinkeshöfchen nur noch als Landeplatz geduldet.


Die Frage, ob in konforme Hubschrauber-Landeplätze investiert werden soll, wurde bislang weder in St.Vith noch in Eupen geklärt. Dazu müsse erst eine Kosten-Nutzen-Analyse gemacht werden. „Die Anforderungen sind aber sehr hoch, es muss zum Beispiel eine feste Bodenplatte von 25 mal 25 Meter mit den entsprechenden Markierungen vorhanden sein, der Landeplatz muss beleuchtet sein und es gibt spezifische Vorgaben in Sachen Einflugschneise, um nur die wichtigsten Aspekte zu nennen“, so René Jost. Ob sich dieser Aufwand lohne, müsse geprüft werden.

In Eupen bestehe aber dennoch Handlungsbedarf, weil der Park Klinkeshöfchen nur noch als Übergangslösung geduldet werde, so René Jost. Die Überlegungen gingen dahin, den Rettungshubschrauber künftig auf dem Platz des Stadions landen zu lassen, aber noch sei das letzte Wort in dieser Sache nicht gesprochen. In St.Vith landet der Rettungshubschrauber auf dem Gelände der Bischöflichen Schule.