Ihre Kosten
Der Pflegesatz, die ärztlichen Honorare und die Tarife der Medikamente sind vom FÖD Volksgesundheit, Sicherheit der Nahrungsmittelkette und Umwelt festgelegt und können bei der Krankenhausaufnahme an der Rezeption eingesehen werden. Der gesetzliche Pflegesatz sowie die eventuellen Zimmerzuschläge sind außerdem auf der Tür des Krankenzimmers angeschlagen.
Die Aufenthaltskosten werden größtenteils von der gesetzlichen Krankenversicherung vergütet. Allerdings ist gesetzlich eine Eigenleistung vorgesehen, die nicht durch die Krankenkassen getragen wird. Unsere Mitarbeiter der Rezeption informieren Sie gerne dazu.
Dem Patienten wird immer zuerst die vollständige Rechnung zugestellt. Anschließend muss er sich persönlich mit seiner Krankenkasse bezüglich der Rückerstattung in Verbindung setzen.
Falls Sie privat versichert sind, benötigen wir eine Zusage der Kostenübernahme durch Ihre Versicherung und müssen klären, ob eine direkte Kostenabrechnung mit der Versicherung möglich ist.
Wenn Sie uns keine gültige Kostenübernahme durch Ihre Krankenkasse oder Versicherung überreichen, sind wir gezwungen eine Anzahlung in Höhe des Pflegekostentarifs zu verlangen.
Zuschläge und Anzahlung
Das Einbettzimmer gilt als Wahlleistung, für die ein Zimmer- und ein Honorarzuschlag berechnet wird. Die Zimmer- und Honorarzuschläge werden nicht durch die gesetzliche Krankenversicherung zurückerstattet.
Ab dem Moment, wo Sie ein Einbettzimmer wählen und belegen, sei es nur für einen Tag, sind die Fachärzte berechtigt, für die gesamte Hospitalisationsdauer einen Honorarzuschlag in Rechnung zu stellen. Dieser Honorarzuschlag beträgt 160% des Basishonorars. Wir raten jedem Patienten sich bei seiner Krankenhausversicherung zu informieren, zu wie viel Prozent Sie sich an den Kosten beteiligt. Wenn Sie jedoch aus medizinischen oder organisatorischen Gründen (kein Platz in einem Zwei- oder Mehrbettzimmer) ein Einbettzimmer belegen, werden diese Zuschläge nicht berechnet.
Bei Ihrer Krankenhausaufnahme ist eine erste Anzahlung für die Zimmer- und Honorarzuschläge zu leisten. Die Zahlung mittels einer Bancontact-Karte ist möglich.
Für die darauffolgenden Anzahlungen wird ein Mitarbeiter der Rezeption bei Ihnen vorsprechen. Für Besitzer einer DKV-Versicherungskarte bzw. Assurcard entfällt die Leistung einer Anzahlung, insofern die Übernahme der Kosten bestätigt wird.
Sollten Sie nicht in der Lage sein, diese Anzahlung zu leisten, kann unser Sozialdienst Sie gerne beraten. Es genügt, dem Personal der Rezeption oder der Station Bescheid zu geben.
Die Höhe der zu leistenden Anzahlung beläuft sich wöchentlich auf:
Für Normalversicherte:
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Einbettzimmer: 350 €
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Zweibettzimmer: 50 €
Kind zu Lasten:
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Einbettzimmer: 350 €
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Zweibettzimmer: 50€
Für Witwen, Waisen, Invalide, Pensionierte:
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Einbettzimmer: 350 €
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Zweibettzimmer: 0 €
Bei einem 2-Bettzimmer muss maximal neun Wochen angezahlt werden. Die Anzahlung für Einzelzimmer ist unbegrenzt.
Falls Sie eine Zusatzversicherung abgeschlossen haben, erkundigen Sie sich über ihre Leistungen.
Wenn Sie eine Zusatzversicherung bei Ihrer Krankenkasse abgeschlossen haben, wird man Ihnen zum Teil die Kosten der Eigenbeteiligung zurückerstatten.
Im Falle einer Unterbringung in der Geriatrie sind jedoch diese Rückerstattungsbeträge oft begrenzt.
Die Rechnung für Ihren Aufenthalt werden Sie erst einige Zeit nach der Entlassung zu Hause erhalten.
SELBSTZAHLER
Wann sind Sie Selbstzahler ?
· Sie haben keine gesetzliche Krankenkasse und keine Krankenhausversicherung.
· Sie sind im Ausland in einer Krankenkasse versichert und haben keine Europäische Krankenversicherungskarte.
· Sie sind privat im Ausland versichert und können keine Kostenübernahme vorlegen (Bescheinigung der Versicherung, dass die gesamten Unkosten übernommen werden und das Krankenhaus direkt mit der Versicherung abrechnen kann).
Welche Unkosten kommen auf Sie zu ?
· Der täglicher Pflegekostentarif: 421,02 €. Dieser beinhaltet die Kosten des Aufenthaltes und
alle pflegerischen Leistungen.
· Eine einmalige Aufnahmepauschale von 189,90 € (Pauschale für Apotheke 115,20 €,
Röntgen 38,02 €, Arzthonorar 12,10 €, und Klinische Biologie 24,58 € .)
· Die Kosten des chirurgischen Eingriffs und eventuell Material (z.Bsp. Prothese,...)
Was müssen Sie wann bezahlen ?
· Am Aufnahmetag: 632,25 € (Aufnahmepauschale 211,23 € und Pflegekostentarif 421,02 €.)
· Ab dem 2. Tag täglich 421,02 €.
· Nach Entlassung erhlaten Sie eine definitive Abrechnung mit den zusätzlichen Kosten des
Eingriffes und eventuell Material.
Obenerwähnte Angaben sind eine unverbindliche Schätzung der gesamten
Unkosten der Hospitalisation.