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Ärzterat

Der Ärzterat ist das Organ, in welchem die Fachärzte des St. Nikolaus-Hospitals vertreten sind, um an den Entscheidungsfindungen teilnehmen zu können.

Verschiedene gesetzliche Bestimmungen regeln die Arbeit des Ärzterates. Diese verpflichten den Ärzterat zu verschiedenen Fragestellungen Gutachten zu erstellen. Diese Gutachten sind je nach Fragestellung bindend oder nicht bindend für den Krankenhausträger.

Der Ärzterat wird alle drei Jahre aus der Vollversammlung der Fachärzte des St. Nikolaus-Hospitals gewählt und setzt sich zur Zeit wie folgt zusammen:

  • Herr Dr. Marco MIRIBUNG, Präsident
  • Frau Dr. Maud COLLIN, Vizepräsidentin
  • Herr Dr. Johan LAMBERTZ, Sekretär
  • Herr Dr. Robert FISCHER, Kassiererin
  • Frau Dr. Muriel BURLET
  • Frau Dr. Justine DEFÊCHE
  • Herr Dr. Michael HEINEN
  • Herr Dr. Geoffrey LAMBERTY
  • Herr Dr. Jan BERX