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RCM

Diagnosis Related Groups (kurz DRG, diagnosebezogene Fallgruppen) bezeichnen ein ökonomisch-medizinisches Klassifikationssystem. Jede Neuaufnahme eines Patienten in Krankenhaus, Rehabilitation und Pflege definiert jeweils einen neuen Fall, der die weitere Behandlung kennzeichnet.

Im DRG-System werden Patienten anhand medizinischer (Diagnosen, durchgeführte Behandlungen) und demographischer Daten (Alter, Geschlecht, etc.) für Zwecke der Abrechnung in Fallgruppen klassifiziert. Die Fallgruppen dienen jedoch nicht der Bestimmung der medizinischen Behandlung, sondern die Differenzierung erfolgt aufgrund des in der Vorperiode ermittelten typischen Aufwandes (Behandlungskosten). Diese Fallgruppen werden mit einer sogenannten Bewertungsrelation bewertet, in der sich die unterschiedlichen Behandlungskosten der jeweiligen Fallgruppe widerspiegeln.

Maßgebliche Kriterien für die Zuordnung des Behandlungsfalles zu einer diagnosebezogenen Fallgruppe sind

  • die Hauptdiagnose (häufig die Grunderkrankung),
  • im Krankenhaus durchgeführte Prozeduren (Operationen, aufwändige Untersuchungen),
  • Nebendiagnosen und Komplikationen, die den Behandlungsverlauf maßgeblich beeinflussen,
  • Die patientenbezogene Faktoren wie Alter, Geschlecht der Patienten oder das Geburts-, bzw. Aufnahmegewicht bei Frühgeburten und Säuglingen.
  • Diagnosen müssen in vielen Ländern wie auch in Belgien nach der Internationalen statistischen Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme verschlüsselt werden.

Die RCM-Zelle (Résumé clinique minimum) verarbeitet die verschiedenen Angaben zum Hospitalisationsaufenthalt so, dass die jeweiligen Fälle entsprechend der DRG- Vorgaben erfasst werden können. Je nach Schweregrad der Pathologie werden dem Krankenhaus Hospitalisationstage angerechnet, die als Grundlage für die Finanzierung der Hospitalisationsaufenthalte von Patienten dient.

Verantwortlich für die Erfassung der Daten in der RCM-Zelle ist der Chefarzt.