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Rauchen und Alkohol

nichtraucherIn den Krankenzimmern und in den Fluren ist das Rauchen nicht gestattet. Laut Gesetzgebung ist Rauchen in allen öffentlichen Gebäuden in Belgien verboten, also auch in unserem Krankenhaus. Wir machen zwei Ausnahmen:
Im Erdgeschoss des Elisabethhauses (Innere Medizin), rechts neben den Aufzügen, wurde eine (behindertengerechte) Terrasse für Raucher eingerichtet.
Im Innenhof des Altbaus in der Verlängerung der Eingangshalle (unter der Kapelle) befindet sich ebenfalls ein Raucherraum.

In allen anderen Räumen bitten wir Sie, aus Rücksicht auf die nichtrauchenden Patienten und Besucher, das Verbot zu berücksichtigen. Es ist streng untersagt, draußen vor der Eingangstüre zu rauchen. Im Innenhof besteht die Gelegenheit, draußen zu rauchen (Sitzbänke vorhanden).

Alkohol und Heilung sind zwei Dinge, die nicht zueinander passen. Ihre Genesung könnte durch den Konsum von Alkohol erheblich beeinträchtigt werden. Aus diesem Grund kann der Genuss von alkoholischen Getränken nur mit ausdrücklicher Genehmigung des behandelnden Arztes gestattet werden.