Artikel im GrenzEcho 26-10-2017
Bezüglich der Berichterstattung im Grenz-Echo vom 26.10.2017 möchten wir folgende Stellungnahme abgeben:
Wir sind verwundert über die Stellungnahme der Ärzteschaft zur Kündigung des Direktors, denn
Es liegt nicht im Kompetenzbereich der Ärzteschaft, über Personalfragen des St. Nikolaus-Hospital abzustimmen. Zuständig hierfür ist alleine der Krankenhausträger, vertreten durch den Verwaltungsrat.
Der Direktor hat seine Kündigung am 21.10.2017 eingereicht. Dies hatte keinen Zusammenhang mit der am 23.10.2017 auf Einladung des Ärzterates abgehaltenen Generalversammlung der Fachärzte des Hospitals.
Die Kündigung des Direktors ist ein wohl überlegter Schritt, der nicht auf einen einzelnen bestimmten Vorfall zurückzuführen ist.
Eupen den, 25/10/2017
D. Havenith K-H. Klinkenberg
Direktor Präsident des
Verwaltungsrates