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Eilmeldung!

Momentan überschlagen sich die Ereignisse und Entscheidungen, um die weitere Ausbreitung des neuartigen Coronavirus zu verlangsamen. 


Mit sofortiger Wirkung sind ab Samstag, 14. März, landesweit Krankenhausbesuche verboten. Es gibt nur genau beschriebene Ausnahmen.
Diese Anweisung folgt einer neuen Lageeinschätzung durch die zuständige medizinische Kommission auf föderaler Ebene. Die Eindämmung des Virus hat höchste Priorität.

Wir vom St. Nikolaus-Hospital Eupen setzen diese Anweisung gewissenhaft um und appellieren an die Bevölkerung, uns in dieser schwierigen Situation zu unterstützen.
Die Vorgabe des Staates bindet uns nach heutigem Stand bis zum 3. April. Wir halten Sie auf dem Laufenden, wie es weitergeht.

Die Anweisung im Wortlaut (Auszüge):

1.

Ab dem 14/03 müssen alle Allgemein- und Universitätskliniken, psychiatrischen Krankenhäuser und Rehabilitationskliniken mit der aktiven Phase des Krankenhaus-Notfallplans beginnen

2.

Ab dem 14/03 müssen alle Allgemein- und Universitätskliniken, Rehabilitationskliniken sowie Privatkliniken alle Wahlkonsultationen, Untersuchungen und Interventionen absagen.

Das bedeutet natürlich auch, dass alle dringenden und notwendigen Beratungen, Untersuchungen und Interventionen weiterhin stattfinden können. Auch alle laufenden lebensnotwendigen Therapien (z.B. Chemotherapie, Dialyse, etc.) oder notwendige tägliche Rehabilitationsmaßnahmen werden weitergeführt.

3.

Ab dem 14/03 sind alle Besuche in allgemeinen (einschließlich Universitäts-), psychiatrischen und Rehabilitationskliniken verboten, mit Ausnahme der folgenden Gruppen:
- ein oder beide Elternteile (oder assimilierte Eltern) von Neugeborenen und Kindern unter 18 Jahren, die ins Krankenhaus eingeliefert werden
- unmittelbare Angehörige von Personen in kritischen oder letzten Lebensphasen
- Anleitung für notwendige Beratungen oder Untersuchungen durch maximal 1 (vertrauenswürdige) Person 

Die oben genannten 3 Maßnahmen sind vom 14/03 bis einschließlich 3/04 gültig.