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Entlassung

Sie werden entlassen, wenn Sie nach dem Urteil des behandelnden Krankenhausarztes der Behandlung im Krankenhaus nicht mehr bedürfen. Bestehen Sie gegen ärztlichen Rat auf Ihre Entlassung oder verlassen Sie ohne Zustimmung des behandelnden Arztes unser Krankenhaus, kann das Krankenhaus für eventuell entstehende Folgen nicht haften. In diesem Fall müssen Sie ein dementsprechendes Formular unterschreiben.

Die Entlassung geschieht in Absprache mit Ihrem Arzt und dem Pflegepersonal. Wir bitten Sie, die vereinbarte Entlassungszeit zu respektieren, da der nächste Patient meistens schon auf ein Bett wartet und das Zimmer noch gesäubert werden muss.
Falls Sie Hilfe brauchen zur Organisation des Transportes nach der Entlassung, wenden Sie sich bitte zeitig an das Pflegepersonal oder an den Sozialdienst.

Beachten Sie bitte, bevor Sie das St. Nikolaus-Hospital verlassen, folgende Hinweise:

  • Falls Sie ein Telefon gemietet haben, erhalten Sie hierzu eine Kostenaufstellung. Wir bitten Sie, die noch offen stehenden Rechnungen für Telefon zu begleichen.
  • Die Fernbedienung des Fernsehers müssen Sie ebenfalls am Empfang zurückgeben. Sie erhalten dann umgehend die Kaution von 10 Euro zurück.

Vergessen Sie bitte nicht, Ihre hinterlegten Wertgegenstände und Geldbeträge wieder in Empfang zu nehmen. Dazu kontaktieren Sie den Sozialdienst am besten am Vortag Ihrer Entlassung.