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Ihre Kosten

Ihre KostenDer Pflegesatz, die ärztlichen Honorare und die Tarife der Medikamente sind vom Föderalen Gesundheitsministerium festgelegt und können bei der Krankenhausaufnahme an der Rezeption eingesehen werden. Der gesetzliche Pflegesatz sowie die eventuellen Zimmerzuschläge sind außerdem auf der Tür des Krankenzimmers angeschlagen.

Die Aufenthaltskosten werden größtenteils von der gesetzlichen Krankenversicherung vergütet. Allerdings ist gesetzlich eine Eigenleistung vorgesehen, die nicht durch die Krankenkassen getragen wird. Unsere Mitarbeiter der Rezeption informieren Sie gerne dazu. 
Insofern uns eine Zusage der Kostenübernahme durch Ihre Krankenkasse vorliegt, rechnen wir die Kosten Ihres Krankenhausaufenthaltes direkt mit dieser ab.
Falls Sie privat versichert sind, benötigen wir eine gültige Kostenübernahme durch Ihre Krankenkasse oder Versicherung. Ohne diese sind wir gezwungen, eine Anzahlung von 650 € pro Tag zu verlangen (Höhe des Pflegekostentarifs).

Die Kosten für einen Transport mit dem Krankenwagen finden Sie auf unserer Website unter Aufenthalt & Tagesklinik/Hospitalisation/Aufnahme/Krankentransporte.

 

Zuschläge und Anzahlung

Das Einbettzimmer gilt als Wahlleistung, für die ein Zimmer- und ein Honorarzuschlag berechnet werden. Die Zimmer- und Honorarzuschläge werden nicht durch die gesetzliche Krankenversicherung zurückerstattet.
Ab dem Moment, wo Sie ein Einbettzimmer wählen und belegen, sei es nur für einen Tag, sind die Fachärzte berechtigt, für die gesamte Hospitalisationsdauer einen Honorarzuschlag in Rechnung zu stellen. Dieser Honorarzuschlag beträgt 200% des Basishonorars. Wenn Sie jedoch aus medizinischen oder organisatorischen Gründen (kein Platz in einem Zwei- oder Mehrbettzimmer) ein Einbettzimmer belegen, werden diese Zuschläge nicht berechnet.

Bei Ihrer Krankenhausaufnahme ist eine erste Anzahlung für die Zimmer- und Honorarzuschläge zu leisten. Dies gilt auch für gewisse Hospitalia-Versicherungen von bestimmten Krankenkassen. Die Versicherung wird Ihnen diese Anzahlung später zurückerstatten. Die Zahlung mittels einer Bancontact-Karte ist möglich.
Für die darauffolgenden Anzahlungen wird ein Mitarbeiter der Rezeption bei Ihnen vorsprechen. Für Besitzer einer DKV-Versicherungskarte bzw. Assurcard entfällt die Leistung einer Anzahlung, insofern die Übernahme der Kosten bestätigt wird. 
Sollten Sie nicht in der Lage sein, diese Anzahlung zu leisten, kann unser Sozialdienst Sie gerne beraten. Es genügt, dem Personal der Rezeption oder der Station Bescheid zu geben.

Die Höhe der zu leistenden Anzahlung beläuft sich für jede angefangene Periode von 7 Tagen auf 350 Euro für ein Einzelzimmer.

Wenn Sie eine Zusatzversicherung bei Ihrer Krankenkasse abgeschlossen haben, wird man Ihnen zum Teil die Kosten der Eigenbeteiligung zurückerstatten. Wir raten Ihnen, sich dort über ihre Leistungen zu erkundigen.
Im Falle einer Unterbringung in der Geriatrie sind jedoch diese Rückerstattungsbeträge oft begrenzt.
Die Rechnung für Ihren Aufenthalt werden Sie erst einige Zeit nach der Entlassung zu Hause erhalten.

 

 

SELBSTZAHLER


Wann sind Sie Selbstzahler ?

· Sie haben keine gesetzliche Krankenkasse und keine Krankenhausversicherung.
· Sie sind im Ausland in einer Krankenkasse versichert und haben keine Europäische   Krankenversicherungskarte.
· Sie sind privat im Ausland versichert und können keine Kostenübernahme vorlegen (Bescheinigung der Versicherung, dass die gesamten Unkosten übernommen werden und das Krankenhaus direkt mit der Versicherung abrechnen kann).


Welche Unkosten kommen auf Sie zu ?

· Der täglicher Pflegekostentarif. Dieser beinhaltet die Kosten des Aufenthaltes und
  alle pflegerischen Leistungen.
· Eine einmalige Aufnahmepauschale  (Pauschale für Apotheke,
   Röntgen, Arzthonorar, und Klinische Biologie .)
· Die Kosten des chirurgischen Eingriffs und eventuell Material (z.Bsp. Prothese,...)
Die Auflistung der Kosten finden Sie auf dieser Seite rechts unter Dokumente "Kosten-Frais".

Was müssen Sie wann bezahlen ?

· Am Aufnahmetag: die Aufnahmepauschale + den Pflegekostentarif.
. Ab dem 2. Tag den Anteil Patient.
· Nach Entlassung erhalten Sie eine definitive Abrechnung mit den zusätzlichen Kosten des
   Eingriffes und eventuell Material.

 

WENN SIE NICHT IN BELGIEN VERSICHERT SIND
 

Für ungeplante medizinische Leistungen müssen Sie im Besitz einer Europäischen Karte (E111) sein. Diese Karte erhält man auf einfache Anfrage bei der Krankenkasse für die Dauer des geplanten Auslandsaufenthaltes und muss bei der Aufnahme vorgelegt werden. Sie verfügen während der Gültigkeits-Dauer dieses E111 über eine belgische Versicherungsnummer und das Krankenhaus kann über eine belgische Krankenkasse abrechnen. Sie erhalten lediglich eine Rechnung für Ihre Eigenbeteiligung. 

Für alle in Belgien lebenden, aber nicht in Belgien krankenversicherten Patienten gilt:
Sollte Ihr offizieller Wohnsitz in Belgien sein, kann Ihre europäische Versicherungskarte (E-Schein) nicht akzeptiert werden. Sie werden folglich als nicht versicherter Patient, d.h. als Selbstzahler abgerechnet und müssen bei jedem Krankenhausaufenthalt eine Anzahlung leisten. Dieses Verfahren wird ab dem 01.10.2017 offiziell angewandt.

Deshalb bitten wir Sie, sich früh genug vor Ihrem Krankenhausaufenthalt mit einer belgischen Krankenkasse in Verbindung zu setzen und sich dort einzuschreiben. Sobald das Einschreibeverfahren abgeschlossen ist, brauchen Sie keine unnötige Anzahlung mehr zu leisten und das Krankenhaus kann direkt das Drittzahlersystem mit der Krankenkasse anwenden.
Gesetzlich sind Sie als in Belgien wohnende Person verpflichtet, sich bei einer belgischen Krankenkasse anzumelden. 

Für geplante medizinische Leistungen müssen Sie ein E112 besitzen. Dies ist eine offizielle Kostenübernahme-Zusage Ihrer Krankenkasse, die im Voraus beantragt und bei der Aufnahme vorgelegt werden soll. Sie müssen dazu einen Kostenvoranschlag des geplanten Eingriffs bei Ihrer Krankenkasse einreichen und diese bestimmt, ob und in welcher Höhe sie interveniert. Bei einem Gutachten verfügen Sie auch hier über eine belgische Versicherungsnummer und das Krankenhaus kann mit einer belgischen Krankenkasse abrechnen. Sei erhalten lediglich eine Rechnung für Ihre Eigenbeteiligung.

Bei Privatversicherten gilt Folgendes: Mit privaten Versicherungen/ Kassen kann das Krankenhaus nicht sofort abrechnen und der Patient wird immer als Selbstzahler aufgenommen.
Für ungeplante medizinische Versorgung muss er eine tägliche Anzahlung leisten (Tagessatz). Im Falle einer Operation werden die zusätzlich entstehenden Kosten nach Möglichkeit sofort eingeschätzt und angezahlt.
Für geplante medizinische Leistungen sollen Privatversicherte auch im Voraus einen Kostenvoranschlag einreichen bei ihrer Versicherung/ Kasse und eine Kostenübernahme beantragen. Doch auch hier müssen sie sofort bei der Aufnahme prinzipiell den kompletten Betrag des Kostenvoranschlages als Anzahlung leisten.
In beiden Fällen erhalten sie erst im Nachhinein die Rückerstattung ihrer Krankenkasse / Versicherung.
!! Für ambulante Eingriffe sind die Kosten im Normalfall übersichtlich. Für stationäre Aufnahmen muss die voraussichtliche Verweildauer (Tagessätze) mit berücksichtigt werden im Gesamtpreis. Dabei ist zu beachten, dass der Patient eine neue Anzahlung leisten muss, falls die geplante Verweildauer überschritten wird.

Wenn der Versicherungsstatus nicht bekannt ist, sollten Sie sich bei Ihrer Krankenkasse erkundigen. Für weitere Informationen steht Ihnen unsere Rechnungsabteilung gerne zur Verfügung.