Informationen für Patienten bezüglich der Krankenwagentransporte
Dringender Krankenwagentransport mittels des Dienstes 112 (instabiler Zustand des Patienten)
Es handelt sich um Transporte, bei denen sich der Patient im Krankenhaus befindet und aus einem medizinisch dringenden Grund, bei dem jede Minute zählt, eine Verlegung zu einem anderen Krankenhaus organisiert wird mittels des Dienstes 112. Die Höhe der Transportkosten wird nach den gesetzlich festgesetzten Regeln bestimmt und eine Rückerstattung von 50 % kann durch die Pflichtversicherung der Krankenkasse erfolgen. Es kann eventuell ein zusätzlicher Prozentsatz rückerstattet werden, durch spezielle Angebote von Krankenkassen und/oder Zusatzversicherungen. Erkundigen Sie sich vorab bei Ihrer Krankenkasse und/oder Versicherung.
Krankenwagentransport in Begleitung eines Arztes oder eines/einer Krankenpflegers/in für Patienten unter 15 Jahren
Wenn ein Patient unter 15 Jahren mit dem Krankenwagen transportiert werden muss, in (para-)medizinischer Begleitung, findet der Transport in den meisten Fällen in einem speziell für Kinder ausgestatteten Krankenwagen statt. Dieser Transport ist dann durch das Krankenhaus organisiert, das den Patienten aufnehmen wird.
Die meisten Krankenkassen erstatten diesen Transport wie einen 112-Transport. Erkundigen Sie sich vorab bei Ihrer Krankenkasse und/oder Versicherung.
Dringender Krankenwagentransport, der nicht den Dienst 112 benötigt (stabiler Zustand des Patienten)
Im Falle einer Verlegung aus einem medizinisch dringenden Grund, bei der aber der Gesundheitszustand des Patienten stabil ist, d.h. bei der der Transport in den nächsten Stunden organisiert werden kann, darf die Verlegung nicht über den Dienst 112 angefragt werden. In diesem Fall hängt die Rückerstattung des Krankenwagentransportes von den Angeboten und Rückerstattungsvorschriften der Krankenkasse bzw. der Versicherung ab.
Im Rahmen des Möglichen versuchen wir, den durch die Krankenkasse bzw. Versicherung des Patienten genehmigten Krankentransportdienst zu berücksichtigen. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse bzw. Zusatzversicherung, um das Krankenhaus über den dort genehmigten Krankentransportdienst in Kenntnis zu setzen.
Wir stellen eine Bescheinigung über den dringenden Ambulanztransport an den Patienten aus, die in manchen Fällen eine höhere Rückerstattung erlaubt. Im Falle einer Verweigerung der Übernahme der Transportkosten durch die Krankenkasse bzw. die Versicherung des Patienten, sind die Kosten zu Lasten des Patienten.
Nicht dringender Krankentransport
Im Fall eines nicht dringenden Transportes im Krankenwagen, sind die Transportkosten zu Lasten des Patienten. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse oder Zusatzversicherung über die eventuellen speziellen Bedingungen einer Rückerstattung. Das Krankenhaus organisiert den Krankenwagentransport in Kenntnis der Informationen, die der Patient oder seine Familie ihm zukommen gelassen haben, um diese Fahrt mit den geringstmöglichen Kosten zu organisieren.
Transport im Krankenwagen für eine Untersuchung oder eine Therapie: Hin- und Rückfahrt am selben Tag
Wenn ein Patient im St. Nikolaus-Hospital hospitalisiert ist und ein Krankentransport zu einer Untersuchung oder einer Therapie gemacht werden muss und der Rücktransport zum St. Nikolaus-Hospital am selben Tag stattfindet, dann übernimmt das St. Nikolaus-Hospital die Kosten des Krankentransportes. Die Übernahme dieser Kosten ist ein Entgegenkommen des Hospitals, damit der Patient nicht zusätzliche Kosten tragen muss für eine Untersuchung, die das Krankenhaus nicht vor Ort anbieten kann.
Krankenwagentransport zu einem Krankenhaus im Ausland
Seit dem 01/07/017 hat die Gesetzgebung für die Rückerstattung der Krankenwagentransporte, der Konsultationen, der stationären Aufnahmen in einem Krankenhaus im Ausland stark geändert. Die Rückerstattungen wurden gesenkt. Erkundigen Sie sich vorab bei Ihrer Krankenkasse.
Warum kann die Rechnung für einen Krankenwagentransport über eine gleiche Strecke verschieden hoch sein?
Die Tarife für Krankenwagentransporte sind gesetzlich festgelegt. Sie hängen von der Anzahl der Kilometer ab, die der Krankenwagen für diesen Einsatz ab dem Abfahrtsort gefahren ist. Das heißt, dass für einen Krankenwagentransport zum Beispiel von Eupen nach Lüttich, die Rechnungssumme unterschiedlich ist, ob der Krankenwagen im Moment des Einsatzes in Eupen oder in Welkenraedt stand.