Zimmerwahl
Ihre Zimmerwahl ist auf unserer Bestätigung vermerkt. Wir bemühen uns, diese zu berücksichtigen, können aber keine Garantie geben. Bitte beachten Sie die Regelung der Zimmer- und Honorarzuschläge für Einbett-Zimmer (siehe unter "Ihre Kosten").
Wir bitten um Verständnis, dass Notfallpatienten, falls ihr Gesundheitszustand es zulässt, zuerst in einem Mehrbettzimmer hospitalisiert werden. Bei der Regelung der Aufnahmeformalitäten mit unseren Mitarbeitern der Rezeption kann der Wunsch einer anderen Zimmerwahl mitgeteilt werden.
Nur für Einzelzimmer werden Zuschläge berechnet.
Ab dem Moment, wo Sie ein Einbettzimmer wählen und belegen, sei es nur einen Tag, sind die Ärzte berechtigt, für die gesamte Hospitalisationsdauer einen Honorarzuschlag in Rechnung zu stellen. Dieser Honorarzuschlag kann sich auf bis zu 200 % des Basishonorars belaufen.
Die Zimmer- und Honorarzuschläge werden nicht durch die gesetzliche Krankenversicherung zurückerstattet. Falls Sie eine Privatversicherung haben raten wir Ihnen, sich am Besten noch vor Ihrer Aufnahme bei Ihrer Hospitalia-Versicherung zu informieren, zu wie viel Prozent sie sich an den Kosten beteiligt.
Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass das Übernachten von Begleitpersonen im Patientenzimmer nur ausnahmsweise erlaubt ist und dies nur in Einzelzimmern (außer auf Kinderstation, wo dies auch im 2-Bett-Zimmer möglich ist). Diese Übernachtungen sind nur unter bestimmten Bedingungen möglich. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die Rezeption, die die notwendigen Schritte in die Wege leiten wird.