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Mitarbeitervertretungen

MitarbeitervertretungenAlle 4 Jahre wird durch die Sozialwahlen die Personalvertretung zusammengesetzt. Durch diese Wahlen werden die Kandidaten bestimmt, welche die Belegschaft in den verschiedenen Gremien vertreten.

Betriebsrat

Der Betriebsrat ist paritätisch durch Vertreter des Arbeitgebers und der Arbeitnehmer zusammengesetzt. Dieses Gremium bemüht sich, die wirtschaftlichen Interessen, die Aufrechterhaltung der Arbeitsstellen, die Gesetzgebung, ... einzuhalten. Hier ist das Personal mit 5 Mitgliedern vertreten ( 4 Angestellte und 1 Arbeiter ).

Ausschuss für Gefahrenverhütung und Sicherheit am Arbeitsplatz

Der Ausschuss für Gefahrenverhütung und Sicherheit am Arbeitsplatz (AGS) ist ebenfalls paritätisch durch Arbeitgeber und Arbeitnehmer zusammengesetzt. Der AGS bemüht sich um optimale Sicherheits- und Hygienebedingungen am Arbeitsplatz. Das Personal ist mit 6 Mitgliedern vertreten (4 Angestellte, 1 Arbeiter und 1 Arbeitnehmer unter 25 Jahren).

Gewerkschaftsdelegation

Neben diesen Gremien gibt es noch die Gewerkschaftsdelegation, welche aus Personalmitgliedern besteht, die durch eine Gewerkschaftsorganisation (im St. Nikolaus-Hospital ausschließlich CNE) benannt werden. Die Delegation bearbeitet die individuellen Problemfälle und stellt somit eine direkte Verbindung zwischen dem Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber dar.